Der Explosionsschutz ist ein Teilgebiet der Technik, das sich mit dem Schutz vor der Entstehung von Explosionen und deren Auswirkungen beschäftigt. Beim Umgang mit Stoffen, die mit Luft oder Sauerstoff reagieren können, ist immer dann mit einer Explosionsgefahr zu rechnen, wenn in einem Raumvolumen der brennbare Stoff mit einem bestimmten Partialdruck oder als feinkörniger Staub in der Luft vorliegt.
Eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre (explosives Gas-Luft-Gemisch) liegt dann vor, wenn der Anteil des brennbaren Gases oder einer verdampften Flüssigkeit zwischen der unteren (UEG) und oberen (OEG) Explosionsgrenze liegt. Bei Stäuben muss für das Auftreten einer explosionsfähigen Atmosphäre, eine ausreichend geringe Größe der Staubkörner und eine Mindestdichte vorliegen.
Das folgende Schaubild kann dabei helfen, einen ersten Überblick darüber zu erhalten, ob Explosionsschutzmaßnahmen notwendig sein könnten.
(Bildquelle: Wikipedia)
Die Sauerstoffgrenzkonzentration(SGK) ist die maximale Konzentration von Sauerstoff in einem Gemisch eines brennbaren Stoffes mit Luft und Inertgas, bei der eine Explosion nicht auftritt. Die Sauerstoffgrenzkonzentration ist neben der oberen und unteren Explosionsgrenze sowie dem Flammpunkt eine wichtige Kenngröße explosionsfähiger Gemische.
Als Inertgase bezeichnet man Gase, die sehr reaktionsträge (inert) sind, sich also an nur wenigen chemischen Reaktionen beteiligen. Zu den Inertgasen gehören zum Beispiel elementare Gase wie Stickstoff, Edelgase wie Helium, Neon, Argon, Krypton, Xenon, und gasförmige Molekülverbindungen wie Schwefelhexafluorid.
Der Flammpunkt ist die niedrigste Temperatur, bei der unter vorgeschriebenen Versuchs-bedingungen eine Flüssigkeit, brennbares Gas oder brennbaren Dampf in solcher Menge abgibt, dass bei Kontakt mit einer Zündquelle sofort eine Flamme auftritt.
Der Explosionsschutz wird durch Umsetzung der „integrierten Explosionssicherheit“ durch primäre, sekundäre um tertiäre Schutzziele erreicht.
Primärer Explosionsschutz | Maßnahmen, welche eine Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre verhindern oder einschränken. -> Vermeiden explosionsfähiger Atmosphäre |
Sekundärer Explosionsschutz | Maßnahmen, welche die Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre verhindern. -> Vermeiden wirksamer Zündquellen |
Tertiärer Explosionsschutz | Maßnahmen, welche die Auswirkungen einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken. -> Konstruktiver Explosionsschutz |
Zunächst sollte ein primärer Explosionsschutz erfolgen. Sollte dies nicht in einem ausreichenden Maße möglich sein, folgen der sekundäre und tertiäre Explosionsschutz. Hier kommen explosionsgeschützte Geräte, die wir im folgenden Abschnitt behandeln, zum Einsatz.
Die komplexen, international gültigen Anforderungen für den Einsatz von Komponenten in explosionsgefährdeten Anwendungen sind in den für den Weltmarkt wichtigsten Richtlinien und Normen festgehalten:
Eine Vielzahl der JOYNER Produkte erfüllt die definierten Anforderungen an Betriebsmittel zum Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen. Anders als in den international anerkannten IECEx-Reglements oder den nordamerikanischen Vorschriften (HazLoc-NA®), werden in der EU-Richtlinie ATEX 2014/34/EU auch nichtelektrische Betriebsmittel in den Explosionsschutz einbezogen.
Die für den europäischen Markt relevanten Regelungen finden sich in der ATEX 2014/34/EU Richtlinie. Diese definiert auch, wann ein Produkt unter die Richtlinie fällt.
Was sind Geräte im Sinne der Richtlinie?
Ein Gerät unterliegt der Richtlinie wenn
Ein Gerät unterliegt nicht der Richtlinie wenn
In der ATEX Richtlinie wird zwischen elektrischen und nicht-elektrischen Geräten unterschieden.
Gemäß ATEX 2014/34/EU unterscheidet sich der Ansatz für nicht-elektrische Geräte von dem für elektrische Geräte verwendeten Konformitätsbewertungsverfahren. Die überwiegende Mehrheit der nicht-elektrischen Geräte ist durch eine Selbsterklärungdes Geräteherstellers abgedeckt.
Elektrische Geräte müssen hingegen meist durch eine notifizierte Stelle zertifiziert werden. Der jeweils notwendige Zertifizierungsprozess ist dabei abhängig von der Gerätekategorie.
Übersicht:
Zulassungsverfahren | Gerätekategorie 3 | Gerätekategorie 2 | Gerätekategorie 1 |
Nicht-elektrisches Gerät | Selbsterklärung | Selbsterklärung + Hinterlegung der Unterlagen bei einer notifizierten Stelle | Prüfung durch notifizierte Stelle |
Elektrisches Gerät | Selbsterklärung | Prüfung durch Notifizierte Stelle | Prüfung durch notifizierte Stelle |
Pneumatikzylinder, manuell- und mechanisch betätigte Ventile sowie pneumatisch angesteuerte Ventile fallen unter nicht-elektrische Geräte. Elektrisch gesteuerte Ventile (Magnetventile) müssen hinsichtlich beider Zulassungsverfahren betrachtet werden:
Für Magnetventile gibt es daher zwei ATEX relevante Dokumentationen.
Die folgende Illustration veranschaulicht, wie das Magnetventil unterteilt wird:
Elektrische und nicht-elektrische Geräte werden nach dem gleichen Schema gekennzeichnet.
Zusätzlich wird auf den Produkten auch die Umgebungstemperatur angegeben, in der es eingesetzt werden kann (z.B. -10 °C≤Ta≤+50 °C).
Bei Geräten, die über beide Kennzeichnungen verfügen, zählen die jeweils minderwertigeren Ex-Kennwerte.
Beispielhafte Bedruckung von ATEX-Komponenten:
Für eine korrekte Produktauswahl ist es wichtig, die Bedeutung der einzelnen Elemente der ATEX Markierung zu kennen.
ATEX-Geräte werden nach 2014/34/EU in drei verschiedene Kategorien eingeteilt.
Diese Geräte gewährleisten ein sehr hohes Maß an Sicherheit und sind zur Verwendung in Bereichen bestimmt, in denen eine explosionsfähige Atmosphäre ständig oder langzeitig oder häufig vorhanden ist.
Diese Geräte gewährleisten ein hohes Maß an Sicherheit und sind zur Verwendung in Bereichen bestimmt, in denen damit zu rechnen ist, dass eine explosionsfähige Atmosphäre gelegentlich auftritt. Geräte aus Kategorie 2 können auch in Kategorie 3 eingesetzt werden.
Diese Geräte bieten im normalen Betrieb die erforderliche Sicherheit und sind zur Verwendung in Bereichen bestimmt, in denen nicht damit zu rechnen ist, dass eine explosionsfähige Atmosphäre auftritt, aber wenn sie dennoch auftritt, dann aller Wahrscheinlichkeit nach nur selten und während eines kurzen Zeitraums.
Die Einteilung ist durch den Anlagenbetreiber zu erfolgen.
Übersicht der Kategorien:
| Gase, Dämpfe und Nebel | Stäube |
Kategorie 1 (nicht Teil des JOYNER Lieferprogramms) | Kategorie 1G Zum Einsatz in Zone 0, 1 und 2 | Kategorie 1D Zum Einsatz in Zone 20, 21 und 22 |
Kategorie 2 | Kategorie 2G Zum Einsatz in Zone 1 und 2 | Kategorie 2D Zum Einsatz in Zone 21 und 22 |
Kategorie 3 | Kategorie 3G Zum Einsatz in Zone 2 | Kategorie 3D Zum Einsatz in Zone 22 |
Die Zonen werden dabei wie folgt eingeteilt:
Gase, Dämpfe und Nebel | Stäube |
Zone 0 | Zone 20 |
Zone 1 | Zone 21 |
Zone 2 | Zone 22 |
Das folgende Schaubild veranschaulicht die Zoneneinteilung anhand einer Tankstelle. Geräte innerhalb des Tanklastwagens und des Bodentanks müssen hiernach für Zone 0 und 20 ausgelegt sein. Geräte in der Nähe des Betankungsvorgangs für Zone 1 und 21 und Geräte im allgemeinen Umfeld für Zone 2 und 22.
Schaubild für einen Bereich, in dem explosive Gase auftreten können:
Schaubild für einen Bereich, in dem explosive Stäube auftreten können:
Die Zone wird im hinteren Teil der ATEX-Markierung nochmals erwähnt, jedoch nicht nach ATEX, sondern der Norm EN ISO 80079-36. Die Zoneneinteilung nach EN ISO 80079-36 und 2014/34/EU ist identisch:
Durch technische Maßnahmen muss sichergestellt sein, dass entsprechend der Eingruppierung eines unterstellten explosiven Gemisches keine Zündquelle wirken kann. Es gibt mehrere technische Möglichkeiten, den Explosionsschutz eines elektrischen Gerätes zu erreichen. Eine Übersicht zu den Zündschutzarten finden Sie in den nachfolgenden Tabellen.
Bei Schaltanlagen und Transformatoren wählt man oft eine druckfeste Kapselung. Bei Anschlusskästen und auch Käfigläufermotoren wird oft die Maßnahme erhöhte Sicherheit angewendet. Eine Überdruckkapselung erfolgt vorwiegend bei Betriebsmitteln mit größeren Leistungen (Schaltschränke, große Motoren). Eigensichere Stromkreise kommen nur für Stromkreise mit geringen Leistungen in Betracht. Diese Schutzart wird für Mess- und Steuerkreise sowie für den elektrischen Anschluss von Sensoren und Aktoren verwendet. Die Sicherheitsbarriere ist dabei außerhalb der explosionsgefährdeten Zone angeordnet.
Übersicht Zündschutzarten elektrische Geräte:
Übersicht Zündschutzarten nicht-elektrische Geräte:
JOYNER Ventile sind stets mit einem „h“ gekennzeichnet, welches für eine konstruktive Sicherheit steht. Hierfür werden die Ventile hinsichtlich der folgenden möglichen Zündquellen betrachtet:
Je nach Zündschutzart werden explosionsgeschützte Betriebsmittel für Gase, Nebel und Dämpfe in drei Explosionsgruppen (IIA-IIB-IIC) unterteilt. Die Explosionsgruppe ist ein Maß für die Zünddurchschlagfähigkeit von Gasen (explosionsfähiger Atmosphäre). Die Anforderungen an das Betriebsmittel steigen von IIA nach IIC. Einteilung nach Gasgruppen:
Gasgruppe Gerät | Einsatz in Gasgruppen | Beispiel | Gefährlichkeit der Gase |
IIA | IIA | Propan | Niedrig |
IIB | IIA + IIB | Ethylen | Mittel |
IIC | IIA + IIB + IIC | Wasserstoff | Hoch |
Brennbare Stäube werden in entsprechende Staubgruppen eingeteilt:
Staubgruppe | Einsatz in Staubgruppe | Definition | Erklärung |
IIIA | IIIA | Brennbare Flusen | Kleine Feststoffteilchen, einschließlich Fasern mit einer Nenngröße größer als 0,5 mm, die in der Atmosphäre suspendiert sein können, sich aber unter ihrem Eigengewicht absetzen könnten, die in Luft brennen oder glühen können und die mit Luft bei atmosphärischem Druck und normalen Temperaturen explosionsfähige Gemische bilden können. |
IIIB | IIIA + IIIB | Nicht leitfähige Stäube | Brennbarer Staub mit einem elektrischen Widerstand größer 103 Ohm/m. |
IIIC | IIIA + IIIB + IIIC | Leitfähige Stäube | Brennbarer Staub mit einem elektrischen Widerstand gleich oder kleiner 103 Ohm/m. |
Brennbare Gase und Dämpfe werden nach ihrer Entzündbarkeit in Temperaturklassen eingeteilt. Die Zündtemperatur ist die niedrigste Temperatur einer erhitzten Oberfläche, an der die Entzündung eines Gas/Luft- bzw. Dampf/Luft-Gemisches eintritt. Anders ausgedrückt stellt sie den untersten Temperaturwert dar, bei dem eine heiße Oberfläche die entsprechende explosionsfähige Atmosphäre zünden kann.
Die maximale Oberflächentemperatur eines elektrischen Betriebsmittels muss stets kleiner sein als die Zündtemperatur des Gas/-bzw. Dampf/Luftgemisches, in dem es eingesetzt wird.
Geräte einer höheren Temperaturklasse (z.B. T6) sind daher auch für niedrigere Temperaturklassen (T1-T5) einsetzbar.
Temperaturklasse | Temperaturbereich der Gemische (°C) | Max. Oberflächen-temperatur (°C) | Typische Gase |
T1 | ≥ 450°C | 450°C | Methan, Aceton, Ammoniak, Methanol, Propan, Essigsäure, Stadtgas, Wasserstoff |
T2 | ≥ 300 - 450°C | 300°C | Ethylen, Acetylen |
T3 | ≥ 200 - 300°C | 200°C | Ottokraftstoffe, Diesel, Heizöle, Schwefelwasserstoff |
T4 | ≥ 135 - 200°C | 135°C | Acetaldehyd, Ethyleter |
T5 | ≥ 100 - 135°C | 100°C |
|
T6 | ≥ 85 - 100°C | 85°C | Schwefelkohlenstoff |
Es ist nicht möglich, allgemeingültige Werte für staubspezifische Kenngrößen anzugeben. Die nachfolgende Tabelle enthält einige Grenzwerte für entsprechende Produkte.
Substanz | T.zünd (°C) | T.glimm (°C) |
Holz | ≥ 410 | ≥ 200 |
Braunkohle | ≥ 380 | ≥ 250 |
Steinkohle | ≥ 500 | ≥ 240 |
PVC | ≥ 530 | ≥ 340 |
Aluminium | ≥ 560 | ≥ 270 |
Schwefel | ≥ 240 | ≥ 250 |
Lycopodium | ≥ 410 | - |
T.zünd (Zündtemperatur):
Niedrigste Temperatur einer heißen inneren Wand (z.B. Ofen), an der das Staub/Luft-Gemisch bei kurzzeitigem Kontakt entzündet wird. Die Oberflächentemperatur darf 2/3 der Zündtemperatur in °C des jeweiligen Staub/Luft-Gemisches nicht überschreiten, z.B.
Stärke/Milchpulver/Gelatine: Zündtemperatur 390 °C x 2/3
= 260 °C max. zulässige Oberflächentemperatur
T.glimm (Glimmtemperatur):
Niedrigste Temperatur einer heißen Oberfläche, bei der sich eine Staubschicht von festgelegter Dicke (5 mm) entzünden kann. Auf Flächen, auf denen eine gefährliche Ablagerung glimmfähigen Staubes nicht wirksam verhindert werden kann, darf die Oberflächentemperatur die um 75K verminderte Glimmtemperatur des jeweiligen Staubes nicht überschreiten. Bei Schichtdicken >5 mm ist eine weitere Herabsetzung der Temperatur der Oberfläche erforderlich, z.B.
Schleifstaub: Glimmtemperatur 290 °C - 75 °C
= 215 °C max. zulässige Oberflächentemperatur
Die Glimmtemperatur liegt meistens deutlich unter der ermittelten Zündtemperatur einer Staubwolke. Die Glimmtemperatur nimmt nahezu linear mit der Zunahme der Schichtdicke ab.
Für die zulässigen Oberflächentemperaturen sind Sicherheitsabstände einzuhalten.
Zusammenfassend müssen folgende Kriterien bei explosionsfähigen Stäuben, Gase, Nebel und Dämpfen berücksichtigt werden:
Stäube | Gase, Dämpfe und Nebel |
|
|
JOYNER bietet eine große Auswahl an explosionsgeschützten Ventilen mit unterschiedlichen Zündschutzarten an.
Übersicht Tabelle 1:
Übersicht Tabelle 2:
Folgendes Schema kann bei der Produktauswahl unterstützen.
Der folgende Produktauswahlbaum kann dabei helfen, die richtige Zündschutzart zu ermitteln. Hier sind jedoch ausschließlich Produkte nach ATEX zu finden. Teilweise sind diese auch nach IECEx zertifiziert.
Ex-geschütze Ventile von JOYNER gibt es auch mit einem SIL3 Zertifikat.
Funktionale Sicherheit gewinnt in sicherheitsrelevanten Anwendungen stetig an Bedeutung.
Um dieser Anforderung gerecht zu werden, sind eine Vielzahl der JOYNER Ventile mit einem SIL 3 Zertifikat verfügbar.
Die Ventile wurden dabei nach IEC 61508:2010 (1-7) von der Schweizer Zertifizierungsgesellschaft exida zertifiziert.
Druckluftschläuche müssen antistatisch sein.
In explosionsgeschützter Umgebung ist es wichtig, dass die verwendeten Schläuche antistatisch sind. Es ist VERBOTEN, einen elektrostatischen Schlauch zu nutzen. Im Alltag nehmen wir elektrostatische Aufladungen meistens dann wahr, wenn sie sich entlädt. Wenn wir beispielsweise nach einer Türklinke greifen und Stiche an unserer Hand fühlen.
Bei der Herstellung und Verarbeitung von Kunststoffen kann statische Aufladung sehr störend sein. Die aufgeladenen Partikel können aneinanderhaften, Staub aus der Umgebung anziehen und festhalten wodurch eine Laminierung oder Bedruckung erschwert wird.
Verschraubungen fallen nicht unter die ATEX Richtlinie.
Pneumatische Verschraubungen sind keine elektrischen Geräte, daher können Ausführungen aus Metall (Kupfer) und rostfreiem Stahl in ATEX-Umgebungen verwendet werden.
Luftaufbereitungseinheiten fallen in der Regel nicht unter die ATEX Richtlinie.
Die meisten unserer Wartungseinheiten fallen nicht unter die ATEX Richtlinie, da diese keine eigenen potentiellen Zündquellen sowie keine interne explosionsfähige Atmosphäre besitzen.
Die folgenden Einheiten sind verfügbar:
Elektrisch betätigte Wartungseinheiten gehören nicht dazu. Hierfür sind ATEX-zugelassene Einheiten zu verwenden.
Alle Angaben in dieser Schulung sind ohne Gewähr. Für die Auswahl der korrekten Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen ist der Anlagenbetreiber verantwortlich.